Beim Wiedereintritt des Kindes in die Schule (nach Krankheit, nach familiären oder sonstigen Gründen) ist es nicht mehr notwendig, die entsprechenden Formblätter auszufüllen. Das heißt, Sie als Eltern entschuldigen Ihr Kind wie in der Zeit vor Corona: in der Mittelschule im digitalen Register und in der Grundschule schriftlich im Merkheft.

Nach einer Krankheit ist auch kein ärztliches Zeugnis mehr erforderlich.

 

 

Über folgende Links, können Sie die veröffentlichten Verordnungen, Leitfäden und Richtlinien abrufen:

Die Notverordnungen des Landeshauptmanns sind auf der Homepage des Bevölkerungsschutzes gesammelt und veröffentlicht:
 http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus.asp

Die Verordnungen des Staates finden Sie auf der Homepage des Unterrichtsministeriums:
  https://www.istruzione.it/coronavirus/norme.html

Informationen zum Schulstart
   www.provinz.bz.it/schulstart

SCHULSPRENGEL TOBLACH

Gebrüder-Baur-Straße 7
39034 TOBLACH
Tel. 0039 / 0474 / 972124
E-Mail: ssp.toblach@schule.suedtirol.it
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Internet: www.ssp-toblach.info

ÖFFNUNGSZEITEN SEKRETARIAT

Montag bis Freitag:
8.30 - 12.00 und 14.30 - 16.00 Uhr

Nachmittags nur an Schultagen geöffnet