Kriterien für die Bewertung der Schülerinnen und Schüler
Beschluss des Lehrerkollegiums Nr. 4/2020-2021 vom 16.12.2020
Die Bewertung der Schülerinnen und Schüler hat vorwiegend bildenden Charakter und ist förderorientiert (Art. 1, Beschluss der LR Nr. 1168 vom 31. Oktober 2017).
1. Grundsätzliches
Die Lehrpersonen führen während des Schuljahres regelmäßig Leistungsüberprüfungen durch, die Informationen über das von den Schülerinnen und Schülern erreichte Kompetenzniveau liefern. Die Bewertung der Leistungsüberprüfungen erfolgt aufgrund vorher festgelegter Kriterien durch Zuweisung einer Note, durch Zuweisung des von den Schülerinnen und Schülern erreichten Kompetenzniveaus oder in beschreibender Form. Dabei wird zwischen formativer und summativer Bewertung unterschieden: Eine summative Bewertung erfolgt am Ende eines Lernprozesses bzw. Lernabschnittes, mit dem Ziel, den zu diesem Zeitpunkt von den Schülerinnen und Schülern erreichten Lernerfolg zu erfassen. Eine formative Leistungsbewertung erfolgt während des Lernprozesses mit dem Ziel, den Lernprozess positiv zu beeinflussen. Nach einer formativen Bewertung erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, die eigene Arbeit zu verbessern. Die Fähigkeit zur Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen wird bei der Bewertung der Arbeit oder der Bewertung des Lernprozesses berücksichtigt.
Während des Unterrichts werden Lernphasen, die bewertet werden und Lernphasen, bei denen Fehler als Chance gesehen werden, den Lernprozess positiv zu beeinflussen, klar voneinander getrennt.
Bei der Bewertung der Schülerinnen und Schüler können in jedem Fach, im fächerübergreifenden Lernbereich, in der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote und im Wahlbereich sowohl fachliche, soziale, personale als auch methodische Kompetenzen berücksichtigt werden.
Zu Beginn eines jeden Bewertungsabschnittes werden den Schülerinnen und Schülern in jedem Fach die allgemeinen Bewertungskriterien mitgeteilt, u. a. wird ihnen mitgeteilt, nach welchen Kriterien der Lernprozess bewertet wird. Während des Schuljahres wird den Schülerinnen und Schülern jeweils vor der Durchführung einer Leistungsüberprüfung mitgeteilt, nach welchen Kriterien die Leistungsüberprüfung bewertet wird.
Bei der Bewertung von Leistungsüberprüfungen wird in erster Linie die Sachnorm angewandt, d. h. Leistungen werden nach Kriterien bewertet, die vor der Leistungsüberprüfung festgelegt werden (z. B. wird nach den schulintern geltenden Standards bzw. Kompetenzniveaus bewertet).
Bei der Jahresbewertung wird auch der individuelle Lernfortschritt (Individualnorm) berücksichtigt. Die soziale Norm, bei der sich die Bewertung der Leistungen an den von den Schülerinnen und Schülern der Klasse oder mehrerer Klassen erzielten Ergebnissen orientiert, dient nur in Ausnahmefällen als Grundlage für die Bewertung der Schülerinnen und Schüler.
Mit jeder Bewertung erhalten die Schülerinnen und Schüler Informationen zum erreichten Kompetenzniveau, bezogen auf die überprüften Kompetenzen. Diese Informationen können den Schülerinnen und Schülern sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form gegeben werden.
Ergänzend dazu führen die Lehrpersonen mit den Schülerinnen und Schülern regelmäßig Lernberatungsgespräche, mit dem Ziel, den Schülerinnen und Schülern Feedback zum Lernprozess zu geben.
Als Feedback bezeichnen wir Rückmeldungen von Lehrpersonen oder Mitschülerinnen und Mitschülern an die Schülerin / den Schüler, die keinen Einfluss auf die Bewertung der Schülerin / des Schülers und deshalb nicht in den Bewertungsdokumenten festgehalten werden. Zum Feedback gehören - als Rückmeldung an sich selbst - auch alle Formen der Selbstreflexion.
Sowohl im ersten als auch im zweiten Halbjahr können anstelle der Elternsprechnachmittage Lernentwicklungsgespräche geführt werden. An den Lernentwicklungsgesprächen nehmen die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und die Lehrpersonen teil.
2. Bewertungsabschnitte
Das Schuljahr wird in zwei Bewertungsabschnitte eingeteilt: Der erste Bewertungsabschnitt dauert von Beginn des Schuljahres bis 31. Jänner des jeweiligen Schuljahres, der zweite Bewertungsabschnitt dauert vom 1. Februar bis zum Ende des Schuljahres.
3. Zusammensetzung des Klassenrates
Bei den Bewertungssitzungen gehören dem Klassenrat an:
- die Schulführungskraft oder ihr Stellvertreter/ihre Stellvertreterin oder eine von der Schulführungskraft beauftragte Lehrperson der Klasse als Vorsitzende/r;
- die Lehrpersonen der Fächer;
- die der Klasse zugewiesene Integrationslehrperson bzw. die der Klasse zugewiesenen Integrationslehrpersonen;
- die Lehrperson für Katholische Religion bzw. die Lehrperson für den Alternativunterricht für Katholische Religion beschränkt auf jene Schülerinnen und Schüler, die das Fach Katholische Religion bzw. den Alternativunterricht für Katholische Religion besuchen;
- die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter für Integration, beschränkt auf die ihnen zugewiesenen Schülerinnen und Schüler, ohne Stimmrecht;
Für die Bewertungssitzungen gehören dem Klassenrat nicht an:
- die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler ausschließlich im Rahmen der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote und des Wahlbereichs unterrichten sowie die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Potenzierung und der Ergänzung des Bildungsangebotes unterrichten; diese Lehrpersonen übermitteln dem Klassenrat rechtzeitig vor den Bewertungssitzungen das von ihnen geführte Register, das eine Anwesenheitsliste, die behandelten Kompetenzen/Inhalte und eventuelle Beobachtungen zu den Schülerinnen und Schülern enthält; zudem übermitteln sie dem Klassenrat einen Vorschlag zur Bewertung jeder Schülerin / jedes Schülers;
- die Sprachenlehrpersonen für die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund; sie übermitteln dem Klassenrat rechtzeitig vor den Bewertungssitzungen schriftliche Informationen über die von den Schülerinnen und Schülern erreichten Kompetenzziele und eine Anwesenheitsliste; diese Informationen fließen in die Bewertung der Allgemeinen Lernentwicklung sowie in die Bewertung des Faches Deutsch ein.
- die Lehrpersonen, die ausschließlich im Rahmen von Teamunterricht einer Klasse zugewiesen sind; wenn diese Lehrpersonen ein eigenes Register zur Dokumentation der Tätigkeiten führen (z. B. wenn sie mit Schülerinnen und Schülern an einem differenzierten Programm arbeiten), informieren sie die Fachlehrpersonen rechtzeitig vor den Bewertungssitzungen über die von den Schülerinnen und Schülern erreichten Kompetenzziele; die Fachlehrpersonen berücksichtigen diese Informationen bei der Bewertung des eigenen Faches bzw. diese Bewertungen fließen in die Bewertung des Faches ein.
4. Gegenstand der Bewertung
Gegenstand der Bewertung sind die Lernprozesse und Leistungen der Schülerinnen und Schüler in allen Fächern, im fächerübergreifenden Lernbereich gesellschaftliche Bildung, in der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote und im Wahlbereich. Gegenstand der Bewertung sind auch die Allgemeine Lernentwicklung und das Verhalten der Schülerinnen und Schüler. Die Lernprozesse und Leistungen im Rahmen der außerschulischen Bildungsangebote sind nicht Gegenstand der Bewertung durch die Schule.
Die Lehrpersonen bewerten während des gesamten Schuljahres die Lernprozesse und Leistungen der Schülerinnen und Schüler. Sie stützen sich dabei auf folgende Bewertungselemente:
a) Prüfungen
Als Prüfungen gelten punktuelle Leistungsüberprüfungen in schriftlicher, mündlicher und praktischer Form.
b) Lernprodukte
Zu den Lernprodukten zählen von den Schülerinnen und Schülern bearbeitete Lernaufgaben, von den Schülerinnen und Schülern erstellte bzw. hergestellte Projektdokumentationen, Werkstücke, Bilder, Memoflips, Versuchsprotokolle, Lernunterlagen, Dokumentationen des Unterrichts u. Ä. sowie Präsentationen/Referate, Buchvorstellungen, Partner- und Gruppenarbeiten.
Die Bewertung von Prüfungen und Lernprodukten erfolgt durch Noten (nur in der Mittelschule), die Zuweisung des von den Schülerinnen und Schülern erreichten Kompetenzniveaus aufgrund einer kriterialen Norm oder eine verbale Beschreibung. Grundlage für die bei der Bewertung von Prüfungen und Lernprodukten angewandten Kriterien ist das schulinterne Kompetenzstufenmodell. Bei der Bewertung von Lernprodukten können auch Kriterien angewandt werden, die an das jeweilige Lernprodukt angepasst sind.
Eine unterschiedliche Gewichtung der einzelnen Bewertungen ist möglich.
c) Lernprozess
Die Bewertung des Lernprozesses erfolgt durch Noten (nur in der Mittelschule), die Zuweisung des von den Schülerinnen und Schülern erreichten Kompetenzniveaus oder eine verbale Beschreibung. Bei der Bewertung des Lernprozesses können folgende Merkmale berücksichtigt werden:
- Einsatzbereitschaft, Motivation, Volition während des Unterrichts (z. B. aktive Mitarbeit durch Diskussionsbeiträge im Unterricht)
- Eigeninitiative und Selbständigkeit beim Ausführen von Arbeitsaufträgen
- regelmäßiges und sorgfältiges Erledigen von Hausaufgaben
- Fähigkeit zur Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen
- Fähigkeit zur Selbstreflexion
- Arbeitsweise der Schülerinnen und Schüler
- Mitbringen von Arbeitsmaterialien und Unterlagen
Die Lehrpersonen bewerten während eines jeden Halbjahres mindestens eines dieser Merkmale. Den Schülerinnen und Schülern wird zu Beginn eines jeden Halbjahres mitgeteilt, welches Merkmal bzw. welche Merkmale bewertet werden. Die Bewertung erfolgt aufgrund einer kriterialen Norm, eine Gewichtung der Bewertungen ist möglich.
In den einzelnen Fächern muss von den Lehrpersonen je Halbjahr mindestens die folgende Anzahl an Bewertungselementen gesammelt werden:
Grundschule:
Fach |
Prüfungen oder Lernprodukte |
Lernprozess |
Deutsch |
3 |
1 Bewertung |
Italienisch |
||
Mathematik |
||
Geografie |
1 |
|
Geschichte |
||
Naturwissenschaften |
||
Englisch |
||
Musik |
||
Bewegung und Sport |
||
Religion |
||
Technik |
||
Kunst |
Mittelschule:
Fach |
Prüfungen oder Lernprodukte |
Lernprozess |
Deutsch |
3 |
1 Bewertung |
Mathematik |
||
Italienisch |
||
Geschichte |
2 |
|
Geografie |
||
Naturwissenschaften |
||
Englisch |
||
Musik |
||
Bewegung und Sport |
||
Religion |
||
Technik |
||
Kunst |
d) Verhalten
Die Bewertung des Verhaltens erfolgt in beschreibender Form aufgrund von Beobachtungen, die von den Lehrpersonen während des Schuljahres im Register festgehalten werden. Eintragungen aufgrund von Verstößen gegen die Disziplinarordnung werden im digitalen Register festgehalten.
Bei der Bewertung des Verhaltens der Schülerinnen und Schüler nehmen die Lehrpersonen Bezug auf die Disziplinarordnung der Schule, in der jene Verhaltensweisen definiert sind, die bei der Bewertung des Verhaltens berücksichtigt werden.
e) Allgemeine Lernentwicklung
Die Bewertung der Allgemeinen Lernentwicklung erfolgt in beschreibender Form. Sie nimmt Bezug auf die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler während des ersten Halbjahres bzw. Schuljahres, und zwar in folgenden Kompetenzbereichen: Selbstkompetenz, Sozialkompetenz, Fachkompetenz nd Methodenkompetenz. Die Beobachtungen zur Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler werden im digitalen Register und im dafür vorgesehenen Dokument (Dokumentation der Lernentwicklung) festgehalten.
5. Festlegung der Niveaustufen in der Mittelschule
Die Bewertung der Fächer, der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote und des Wahlbereichs erfolgt in der Mittelschule durch Ziffernnoten der Zehnerskala von vier bis zehn (die Note vier wird nur in Ausnahmefällen vergeben) oder durch Angabe der von den Schülerinnen und Schülern erreichten Niveaustufe, bezogen auf die überprüften Kompetenzen. Die Niveaustufen sind den Noten wie folgt zugeordnet:
Kompetenzniveau Note
Die Schülerin / Der Schüler hat das grundlegende Kompetenzniveau noch nicht erreicht und verweigert Arbeitsaufträge oder Leistungsüberprüfungen. 4
Die Schülerin / Der Schüler hat das grundlegende Kompetenzniveau noch nicht erreicht. 5
Die Schülerin / Der Schüler hat das grundlegende Kompetenzniveau in wesentlichen Teilen erreicht. 6
Die Schülerin / Der Schüler hat das grundlegende Kompetenzniveau erreicht. 7
Die Schülerin / Der Schüler hat das erweiterte Kompetenzniveau in wesentlichen Teilen erreicht. 8
Die Schülerin / Der Schüler hat das erweiterte Kompetenzniveau erreicht. 9
Die Schülerin / Der Schüler hat das fortgeschrittene Kompetenzniveau erreicht. 10
Für die einzelnen Fächer liegt jeweils ein Kompetenzstufenmodell vor.
6. Fächerbündelungen, Bewertung des fächerübergreifenden Lernbereichs „gesellschaftliche Bildung“
In der Grundschule werden die Fächer Geschichte und Geografie sowie Kunst und Technik in der 1. bis 5. Klasse zu einem Fach gebündelt.
In der Grundschule Wahlen wird ein Schwerpunkt auf das fächerübergreifende, themenzentrierte Lernen gelegt und die Fächer Geschichte, Geografie und Naturwissenschaften sowie ein Teil der Fächer Kunst und Technik sowie der Wahlpflichtbereich zum Fach Welt erfahren gebündelt.
In der Grundschule und in der Mittelschule fließt die Bewertung des fächerübergreifenden Lernbereiches gesellschaftliche Bildung in die Bewertung der einzelnen Fächer ein.
7. Periodische Bewertung und Jahresbewertung in der Grundschule
Die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der Lernprozesse und Leistungen in den Fächern, im fächerübergreifenden Bereich gesellschaftliche Bildung, in der Pflichtquote und im Wahlbereich erfolgen für die Grundschule in Form von beschreibenden Urteilen, die Bezug nehmen auf die in den Curricula formulierten Anforderungen.
Die Bewertung in der Grundschule erfolgt in beschreibender Form mittels eines Fließtextes als Lern- und Lernentwicklungsbericht. Der Lern- und Lernentwicklungsbericht ist eine ganzheitliche Beschreibung für alle Fächer, den fächerübergreifenden Bereich gesellschaftliche Bildung, die Pflichtquote der Schule, den Wahlbereich sowie die allgemeine Lernentwicklung und das Verhalten.
Grundlage für die Bewertung sind die Beobachtungen, die für den Bildungsprozess und das Lernen relevant erscheinen und die Bewertungen im Lehrer*innenregister, die aufzeigen, wo die Schüler*innen in ihrem Lernen in Bezug auf die gestellten Anforderungen stehen.
Dieser Lernstand kann mit folgenden Niveaustufen beschrieben werden:
GRUNDLEGENDES NIVEAU
Anforderungen angemessen bewältigt
(Reproduktion des Gelernten, Grundzüge mit Hilfestellung wiedergeben können, gegenstandsbezogene Äußerung) ERWEITERTES NIVEAU
Anforderungen gut bewältigt
(Reorganisation des Gelernten, Rekonstruktion bzw. Durchdringung, Hintergründe benennen können, adressatenbezogenes Reden) FORTGESCHRITTENES NIVEAU
Anforderungen sehr gut bewältigt
(Transfer/Übertragung des Gelernten, kreativer Umgang mit dem Gelernten, diskursive Reflexion)
Die Schülerin/Der Schüler verfügt über grundlegende Kenntnisse und kann bekannte, bereits erprobte Aufgabenstellungen mit Hilfe-stellung lösen. Die Schülerin/Der Schüler verfügt über mehr als grundlegende Kenntnisse und kann bekannte, bereits erprobte Aufgaben-stellungen selbständig lösen und strukturverwandte Aufgaben selbständig oder mit Hilfestellung lösen. Die Schülerin/Der Schüler verfügt über mehr als grundlegende Kenntnisse und kann neue, nicht bekannte Aufgaben mit Hilfe-stellung oder selbständig lösen.
Die Schülerin, der Schüler kann mit Hilfestellung
- die im Unterricht erhaltenen Informationen in wesentlichen Grundzügen reproduzieren
- bekannte, bereits erprobte Aufgabenstellungen durchführen
- Sachverhalte, eigene Gefühle, Einsichten oder Eindrücke aus der eigenen Perspektive formulieren
- sich auf Aufforderung an Problem- und Aufgaben-lösungen in der Weise beteiligen, dass eigene Anteile erkennbar werden Die Schülerin, der Schüler kann
- die im Unterricht u. U. auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhaltenen Informationen miteinander verknüpfen und
Bezüge herstellen
- bekannte, bereits erprobte Aufgabenstellungen selbständig bearbeiten
- strukturverwandte Aufgaben bearbeiten: dieselbe Methode in einer veränderten Anwendung oder die angemessene Methode selbständig oder mit Hilfestellung für einen bestimmten Anwendungsfall wählen
- eine eigene sprachliche Äußerung in den Dialog mit anderen Äußerungen bringen bzw. sich darauf beziehen
- selbst Initiativen zur Bearbeitung von Aufgaben und Problemen übernehmen und
eigene Anteile in den Kontext des Problemfeldes stellen Die Schülerin, der Schüler kann
- Informationen selbständig reorganisieren und in einen neuen Zusammenhang einordnen
- nicht bekannte Aufgaben selbständig oder mit Hilfestellung bearbeiten (Aufgabentypus identifizieren, Methode begründet wählen und durchführen)
- von der eigenen Position aus auch andere Positionen wahrnehmen und in ihrer Äußerung berücksichtigen
- eigene Beiträge zur Bearbeitung von Aufgaben und Problemen im Verhältnis zu anderen Lösungswegen und Rahmenbedingungen
darstellen (reflektieren)
Beschreibung der Niveaustufen mit Operatoren:
Die Schülerin/Der Schüler kann mit Hilfestellung
- nachahmen, nachmachen, kopieren
- wiederholen
- beschreiben
- aufsagen
- auf etwas aufmerksam werden
- etwas beachten
- sich an etwas beteiligen Die Schülerin/Der Schüler kann selbständig
- nachahmen, nachmachen, kopieren
- wiederholen
- beschreiben
- aufsagen
- auf etwas aufmerksam werden
- etwas beachten
Die Schülerin/der Schüler kann sich selbständig oder mit Hilfestellung
- an etwas beteiligen
- erklären
- anwenden, verwenden
- vergleichen, unterscheiden
- ordnen, einordnen
- umwandeln
- identifizieren
- selbst durchführen
- strukturieren, koordinieren
- sich von etwas angesprochen fühlen
- an etwas interessiert sein,
an etwas Freude/Spaß haben
Die Schülerin/Der Schüler kann selbständig oder mit Hilfestellung
- ableiten
- begründen, einschätzen, prüfen
- weiterentwickeln, umorganisieren
- präzise ausführen in Anwendungsbereichen
- sich durch etwas verpflichtet fühlen
- etwas bevorzugen, Prioritäten setzen
- Beziehungen herstellen, vergleichen
- mit Einstellungen kritisch/selbstkritisch und situationsangemessen umgehen
Hinweis:
Es gibt Kompetenzziele, die nicht in Niveaustufen unterteilt werden können, da sie ein Schüler/eine Schülerin aufgrund einer geringen Komplexität entweder erreicht oder nicht erreicht. Bezüglich dieser Klasse von Kompetenzen können folgende Niveaustufen festgelegt werden:
GRUNDLEGENDES NIVEAU ERWEITERTES NIVEAU FORTGESCHRITTENES NIVEAU
Die Schülerin/Der Schüler verfügt über grundlegende Kenntnisse. Sie/Er kann den Aufgabentypus identifizieren bzw. verstehen, kann erste Lösungsansätze durch Probieren anwenden. Die Schülerin/Der Schüler verfügt über grundlegende Kenntnisse. Sie/Er beherrscht zum Teil Fertigkeiten/Fähigkeiten bzw. sie/er kann diese mit Hilfestellung anwenden. Die Schülerin/Der Schüler verfügt über gesicherte, mehr als grundlegende Kenntnisse und kann die Fertigkeiten/Fähigkeiten selbständig anwenden.
Kriterien für die Verfassung der Lernberichte:
- Adressaten sind die Schüler*innen, die Berichte sollten aber auch für die Eltern informativ sein. Deshalb ist die Beschreibung klar, einfach, eindeutig und verständlich formuliert. Die Schüler*innen werden direkt angesprochen.
- Die Lern- und Lernentwicklungsberichte sind wertschätzend formuliert. Stärken und Leistungen der Schüler*innen werden deutlich gemacht, die Bereiche mit Entwicklungsbedarf und Entwicklungsmöglichkeiten, sowie Maßnahmen und Empfehlungen werden offen und deutlich angesprochen.
- Die Lern- und Lernentwicklungsberichte regen das Kind zur Reflexion über das eigene Lernen an und stärken es in der Übernahme von Verantwortung dafür.
- Als Bezugsnorm gelten die Sachnorm und Individualnorm. Vergleiche mit anderen Schülern*innen der Klasse werden vermieden.
- Nach Möglichkeit werden pauschale Formulierungen vermieden, der Fokus liegt auf der Individualität jeder Schülerin/jedes Schülers (Urteile sollten nicht nur aus Textbausteinen zusammengesetzt werden).
- Der Text sollte gegliedert sein. Die Schulstellen einigen sich auf eine Gliederung.
- Als Zeitform werden Präteritum und Präsens verwendet.
Das Präteritum wird verwendet, um vergangene, belegbare Ereignisse oder Beobachtungen zu beschreiben. Bei der Beschreibung von als weitgehend konstant anzunehmenden Eigenschaften/
Fähigkeiten/Fertigkeiten wird das Präsens als Zeitform verwendet.
- Gegenstand bzw. Inhalte der Lern- und Lernentwicklungsberichte sind:
• Fachliche Kompetenzen (je älter die Schüler*innen, desto genauer wird Bezug zu den in den Rahmenrichtlinien angeführten Kompetenzen genommen).
• Methodische Kompetenzen (Organisation des Arbeitsplatzes, Lernstrategien, termingerechte Aufgabenerledigung, Selbständigkeit, …)
• Personale Kompetenzen (Interesse, Arbeitshaltung, Konzentrationsfähigkeit, Motivation, Volition, Fantasie und Kreativität, …)
• Soziale Kompetenzen (Bereitschaft und Fähigkeit, mit anderen zusammenzuarbeiten, respektvoller Umgang mit Anderen, Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln, Beachtung von Vereinbarungen und Regeln, Hilfsbereitschaft, …)
- Der Umfang der Lernberichte bzw. Lernentwicklungsberichte beträgt maximal eine Din-A4-Seite. Die Berichte werden strukturiert.
- Es gilt die Empfehlung, die Lern- und Lernentwicklungsberichte mit den Schülern*innen bzw. den Eltern zu besprechen.
8. Periodische Bewertung und Jahresbewertung in der Mittelschule
Bei der periodischen Bewertung und Jahresbewertung werden die Fächer mit einer Note bewertet. Die Bewertung des fächerübergreifenden Bereichs gesellschaftliche Bildung fließt in die Fächer ein.
Die der Schule vorbehaltene Pflichtquote und der Wahlbereich werden durch Angabe der erreichten Niveaustufe bewertet. Dabei werden die Niveaustufen folgendermaßen zusammengelegt:
Beschreibung Niveaustufe Note
Die Schülerin / Der Schüler hat das grundlegende Kompetenzniveau noch nicht erreicht. 4, 5
Die Schülerin / Der Schüler hat das grundlegende Kompetenzniveau erreicht. 6, 7
Die Schülerin / Der Schüler hat das erweiterte Kompetenzniveau erreicht. 8, 9
Die Schülerin / Der Schüler hat das fortgeschrittene Kompetenzniveau erreicht. 10
Liegt die Gesamtleistung einer Schülerin/eines Schülers am Ende des ersten Halbjahres oder am Ende des Schuljahres in einem Fach, in einem Angebot der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote oder des Wahlbereichs zwischen zwei Noten bzw. zwischen zwei Niveaustufen, wird unter Berücksichtigung der Leistungsentwicklung der Schülerin/des Schülers während des ersten Halbjahres bzw. Schuljahres auf die nächste Note oder auf die nächste Niveaustufe auf- oder abgerundet. Der errechnete Notendurchschnitt stellt somit nicht das alleinige Kriterium für Auf- oder Abrundungen dar. Auch weitere Beobachtungen zu den Kompetenzen, zur Lernentwicklung und zum Lernverhalten können berücksichtigt werden.
Werden bei einer Schülerin/einem Schüler am Ende eines Bewertungsabschnittes (periodische Bewertung oder Jahresbewertung) Lernrückstände festgestellt und wird eine negative Bewertung vorgenommen, trifft die Schule spezifische Maßnahmen für die Verbesserung der Leistung. Diese Maßnahmen werden im Protokoll der Bewertungssitzung angeführt und den Eltern in einem persönlichen Gespräch mit den Lehrpersonen jener Fächer, in denen die Lernrückstände festgestellt wurden oder in einem Gespräch mit den Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern mitgeteilt.
9. Aufgaben der Lehrpersonen, Bewertungsdokumente
Bewertung während des Schuljahres
Die Lehrpersonen vermerken die Bewertungen der Lernprozesse und Leistungen der Schülerinnen und Schüler im digitalen Register.
Die Lehrpersonen dokumentieren während des gesamten Schuljahres auch die allgemeine Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler und halten entsprechende Beobachtungen im digitalen Register fest. Zudem beurteilt der Klassenrat in gemeinsamer Verantwortung zweimal im Schuljahr (im Oktober/November und März/April) die Lernentwicklung der Schülerin/des Schülers in dem dafür vorgesehenen Dokument (Dokumentation der Lernentwicklung).
In der 4. und 5. Klasse Grundschule und in der Mittelschule führen die Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrer auf der Grundlage dieser Dokumentation mindestens zweimal im Schuljahr mit den Schülerinnen und Schülern Lernberatungsgespräche. Im Rahmen dieser Gespräche legen die Lehrpersonen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern Maßnahmen zur Erweiterung der Kompetenzen fest bzw. sie überprüfen die Umsetzung und Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen.
Zusätzlich zu diesen Lernberatungsgesprächen führen die Lehrpersonen während des Unterrichts regelmäßig Lernberatungsgespräche mit den Schülerinnen und Schülern.
Beobachtungen zum Verhalten der Schülerinnen und Schüler, sowie schriftliche Verweise werden im digitalen Register festgehalten. Jede andere Disziplinarmaßnahme wird vom Klassenrat verhängt und im Protokoll der Klassenratssitzung festgehalten.
Lehrpersonen, die einer Klasse im Rahmen von Teamunterricht zugewiesen sind, führen ein eigenes Register, wenn sie mit Schülerinnen oder Schülern an einem differenzierten Programm arbeiten.
Der Bewertungsbogen
Der Bewertungsbogen beinhaltet:
- den Hinweis, ob die Schülerin / der Schüler in die nächste Klasse versetzt oder nicht versetzt wird bzw. ob die Schülerin / der Schüler zur staatlichen Abschlussprüfung der Unterstufe zugelassen wird;
- in der Mittelschule: die Feststellung der Gültigkeit des Schuljahres aufgrund der Anwesenheit;
- in der Mittelschule: die Bewertung der Schülerinnen und Schüler in den Fächern und die Bewertung des Verhaltens und die Bewertung der Allgemeinen Lernentwicklung in beschreibender Form;
- in der Grundschule: den Lern- und Lernentwicklungsbericht als ganzheitliche Beschreibung der allgemeinen Lernentwicklung, der Selbst- und Sozialkompetenz (Verhalten) sowie der fachlichen und fächerübergreifenden Lernentwicklung, der Lernprozesse und Leistungen für alle Fächer, den fächerübergreifenden Bereich gesellschaftliche Bildung, die Pflichtquote der Schule und die Wahlfächer
- am Ende des Schuljahres für die Mittelschule: eine Anlage zum Bewertungsbogen mit einer zusammenfassenden Bescheinigung mit der Bewertung der Tätigkeiten der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote und des Wahlbereichs.
Am Ende des ersten Halbjahres erhalten die Erziehungsverantwortlichen anstelle des Bewertungsbogens eine schriftliche Mitteilung.
Ist eine Schülerin/ein Schüler in mehr als der Hälfte der Unterrichtszeit einer Tätigkeit der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote oder des Wahlfachangebotes abwesend, kann der Klassenrat beschließen, die betreffende Tätigkeit nicht zu bewerten. Die Tätigkeit wird in der Anlage zum Bewertungsbogen angeführt und mit dem Zusatz nicht bewertet versehen.
Die Lernprozesse und Leistungen der außerschulischen Bildungsangebote, die als Tätigkeit der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote anerkannt werden, sind nicht Gegenstand der Bewertung durch die Schule.
Bescheinigung der erworbenen Kompetenzen
Die Bescheinigung der erworbenen Kompetenzen wird am Ende der Grundschule und am Ende der Mittelschule ausgestellt und stellt ein eigenes Dokument dar. Die Bescheinigung der erworbenen Kompetenzen wird von den Mitgliedern des Klassenrates in gemeinsamer Verantwortung erstellt.
Die Bescheinigung der erworbenen Kompetenzen ersetzt in der 5. Klasse Grundschule und in der dritten Klasse Mittelschule bei der Jahresbewertung die Bewertung der Allgemeinen Lernentwicklung.
10. Kriterien für die Nichtversetzung und die Nichtzulassung zur Abschlussprüfung
Eine Schülerin/Ein Schüler wird nicht versetzt, wenn sie/er in einem Fach oder mehreren Fächern eine negative Bewertung aufweist und mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- ihr/ihm fehlen in diesem Fach bzw. in diesen Fächern die Grundlagen, um die Kompetenzziele der nächsthöheren Klassenstufe erreichen zu können bzw. um die Abschlussprüfung erfolgreich bewältigen zu können;
- sie/er erzielte während des Schuljahres keine oder nur geringe Lernfortschritte;
- sie/er zeigte während des Unterrichts oder bei der Vorbereitung zu Hause keinen Einsatz oder wenig Einsatz;
- die angebotenen Fördermaßnahmen waren nicht wirksam oder die Schülerin / der Schüler nutzte diese nicht;
Die Begründung für jede negative Bewertung wird dem Protokoll der Bewertungssitzung des 1. Halbjahres bzw. dem Protokoll der Sitzung zur Jahresbewertung beigelegt (auch bei Schülerinnen und Schülern, die trotz einer negativen Bewertung oder mehrerer negativer Bewertungen versetzt oder zur Abschlussprüfung zugelassen werden).
Die Begründung für eine Nichtversetzung oder die Nichtzulassung zur Abschlussprüfung wird im Protokoll der Bewertungssitzung angeführt. Die Erziehungsverantwortlichen jener Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt oder nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden, werden vor der Übergabe des Bewertungsbogens an die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsverantwortlichen von einer Lehrperson des Klassenrates über die dafür ausschlaggebenden Gründe informiert.
Nur für die Mittelschule: Eine Schülerin / Ein Schüler kann auch dann versetzt oder zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn sie/er nicht an mindestens 75 Prozent der Unterrichts- und Erziehungstätigkeit laut persönlichem Jahresstundenplan teilgenommen hat (siehe Punkt 10).
11. Kriterien für die Anerkennung der Gültigkeit des Schuljahres
Schülerinnen und Schüler, die an weniger als 75 Prozent der Unterrichts- und Erziehungstätigkeit laut persönlichem Jahresstundenplan teilgenommen haben (der persönliche Jahresstundenplan umfasst die Grundquote und die der Schule vorbehaltene Pflichtquote), können in die nächste Klasse versetzt oder vom Klassenrat zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- es liegen ausreichend Bewertungselemente vor, um die Jahresbewertung vornehmen zu können;
- die Absenzen sind auf entschuldigte Abwesenheiten (z. B. Krankheit, genehmigte Teilnahme an außerschulischen Sportveranstaltungen) zurückzuführen;
- die Schülerin/der Schüler erfüllt die Voraussetzungen, um im darauffolgenden Schuljahr dem Unterricht in allen Fächern und fächerübergreifenden Lernbereichen gewinnbringend folgen und die Kompetenzziele erreichen zu können.
Das folgende weitere Kriterium kann als zusätzliches Element für die Versetzung bzw. Zulassung zur Abschlussprüfung herangezogen werden:
- der Klassenrat stellt fest, dass bei einer Nichtversetzung bzw. Nichtzulassung zur Abschlussprüfung aufgrund der Klassensituation bzw. des sozialen Umfeldes der Schülerin/des Schülers Nachteile in ihrer/seiner Persönlichkeitsentwicklung zu erwarten sind.
Besteht die Gefahr einer Nichterreichung der Gültigkeit des Schuljahres, teilt die Schule dies den Erziehungsverantwortlichen rechtzeitig mit.
12. Kriterien für die Berechnung der Zulassungsnote zur Abschlussprüfung
Bei der Zuweisung der Zulassungsnote wird folgende Vorgehensweise angewandt:
1. Es werden das arithmetische Mittel der Noten des 1. Halbjahres und der Jahresbewertung der 3. Klasse berechnet. Bei der Berechnung des arithmetischen Mittels werden alle Fächer berücksichtigt. Die Bewertung der Angebote der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote und des Wahlbereichs fließen in die Berechnung des arithmetischen Mittels nicht ein.
2. Es wird das arithmetische Mittel dieser zwei Notendurchschnitte gebildet.
3. Liegt der so berechnete Durchschnitt im Bereich zwischen vier und sechs Zehnteln (z. B.
7,4 ≤ ≤ 7,6) so wird dieser unter Berücksichtigung folgender Kriterien auf die nächste ganze Zahl aufgerundet oder abgerundet:
• Die Bewertungen der Schülerin / des Schülers in der 1. und 2. Mittelschulklasse;
• die Entwicklung der Bewertungen der Schülerin / des Schülers im Laufe der drei Mittelschuljahre;
• die Entwicklung der Bewertungen der Schülerin / des Schülers im Laufe der 3. Klasse Mittelschule;
• Engagement in der Klassen- und Schulgemeinschaft;
• die Bewertung des Verhaltens der Schülerin / des Schülers (u. a. Berücksichtigung von unentschuldigten Abwesenheiten);
• negative Bewertungen bei der Jahresbewertung.
Liegt der Notendurchschnitt außerhalb des oben angegebenen Intervalls, so wird auf die nächste ganze Zahl ab- bzw. aufgerundet. Zum Beispiel:
• 7,0 ≤ < 7,4, so wird auf die Note 7 abgerundet
• 7,6 < < 8,0 so wird auf die Note 8 aufgerundet.
13. Für das Schuljahr 2020/21 gilt:
- Die Bewertung des selbstorganisierten Lernens SOL (Grund- und Mittelschule) und des Freiwilligen Nachmittagsunterrichts (Grundschule) fließt in die Bewertung der allgemeinen Lernentwicklung und/oder in die Bewertung der einzelnen Fächer ein.
- Im Schuljahr 2020/21 wird keine Pflichtquote angeboten.